Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung – Pflicht für jede Firma

Fehler passieren auch dann, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter genau und sorgfältig arbeiten. Immer dann, wenn Personen durch Ihre Produkte oder Ihre Arbeit zu Schaden kommen, haften Sie als Unternehmer. Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflicht- oder Gewerbehaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz für Unternehmen und Selbstständige. Vielmehr schützt diese Absicherung Sie und Ihren Betrieb vor Haftungsrisiken. Sie sparen im Schadenfall hohe Kosten, die Ihre Existenz bedrohen können.

Die gewerbliche Haftpflicht bietet optimalen Schutz

In der Betriebshaftpflicht sind alle Aktivitäten versichert, die dem Unternehmensgegenstand dienen. Schäden, die über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, sind beispielsweise:

  • Personenschäden (Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
  • Vermögensschäden in Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
  • Umweltschäden (Verunreinigung von Grundwasser durch Schadstoffe, übergreifendes Feuer etc.)

Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch vom Unternehmen gelieferte, fehlerhafte Waren und (Dienst-) Leistungen. Diese Schadensart ist in einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst und kann separat abgeschlossen werden.


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Das ist in der Betriebshaftpflicht mitversichert

Neben dem Betriebsinhaber sind auch die Mitarbeiter versichert. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn es zum Beispiel durch einen Montagefehler zu Folgeschäden bei einem Kunden kommt. Sie tritt ebenfalls in Kraft, wenn während der Arbeit ein Unbeteiligter geschädigt wird.

Besondere Berufsgruppen

Es gibt Berufsgruppen, die durch eine besondere Verantwortung zu einem Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Dies sind beispielsweise Ärzte, Steuerberater und Architekten. Bei Selbständigen, die in beratenden Berufen agieren und durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, besteht keine Pflicht zur gewerblichen Haftpflicht. Es ist allerdings sehr zu empfehlen, dass sich diese Berufsgruppe durch eine Vermögensschadenhaftpflicht absichert.

Als Unternehmer in der Region Rastatt sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin und wir beraten Sie umfassend und individuell zur optimalen Betriebshaftpflichtversicherung für Sie und Ihr Unternehmen.

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Sieglinde Schmidt

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