Ausbildungsversicherung

Ausbildungsversicherung – Optimale Starthilfe

Die Ausbildungszeiten des Nachwuchses sind länger geworden, da junge Erwachsene nach dem Abitur nicht direkt studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Stattdessen ist es häufig der Fall, dass sie ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Auslandsreisen und Praktika machen. Diese sollen zunächst den Horizont erweitern, um eine klare Sicht auf den beruflichen Werdegang zu gewinnen. An diese Erkenntnis schließt sich dann ein Studium oder eine Ausbildung an, um die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen zu sammeln, die für das Berufsleben relevant sind. Die Kosten für eine Berufsausbildung oder ein Studium sind immens. Dabei hilft eine Ausbildungsversicherung.

Die Ausbildungsversicherung hilft dabei, die Ausbildungs- und Studienzeit zu finanzieren. Denn nach offiziellen Zahlen sind für ein Vollzeitstudium inklusive Gebühren, Wohn- und Lebenshaltungskosten über sechs Semester mit Bachelor-Abschluss über 50.000 Euro fällig. Nebenjobs können helfen, kosten aber wertvolle Zeit und verlängern oft die Studienzeit. Die Option BaFöG besteht für viele junge Erwachsene und unterstützt ebenfalls. Allerdings kommt sie nicht für jeden infrage und der Begünstigte muss die Beiträge in der Zukunft in Teilen zurückzahlen.

Die Ausbildung rechtzeitig finanzieren

Die clevere Art den Nachwuchs finanziell zu unterstützen, ist der Abschluss einer Ausbildungsversicherung. Sie können bereits mit geringen Beiträgen früh damit beginnen, Ihrem Nachwuchs Freiheiten in der Ausbildung zu ermöglichen. Dabei sparen Sie in einen Versicherungsvertrag, der am Laufzeitende, das meist die Volljährigkeit oder der Ausbildungsbeginn ist, eine fixe Summe ausbezahlt. Abhängig von der Flexibilität des Produkts ist es möglich, dass Sie neben einer Einmalsumme auch eine monatliche Auszahlung vereinbaren, die dann den Lebensunterhalt finanziert.


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Weiterzahlung der Beiträge im Ernstfall

Oftmals übernehmen Eltern oder Großeltern die Beiträge, um den Nachwuchs beim Berufseinstieg zu unterstützen. Für den Fall, dass das Kind verstirbt, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu begünstigen. Stirbt der Beitragszahler vor dem Vertragsende, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Zahlung der Beiträge. Somit bleibt die Ausbildung des Kindes sichergestellt.

Wissenswertes zur Ausbildungsversicherung

Die Beträge aus der Ausbildungsversicherung müssen im Gegensatz zu BaFöG nicht zurückgezahlt werden. Sie ist eine Einkommensmöglichkeit für Studenten ohne BaFöG-Anspruch. Zudem ist sie nicht zweckgebunden. So ist die Summe frei verwendbar, beispielsweise für die erste eigene Wohnung. Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist ein Todesfallschutz integrierbar. Sie bietet die Wahl der einmaligen oder monatlichen Auszahlung.

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Sieglinde Schmidt

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