Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Die Gebäudeversicherung ist für Eigentümer einer Immobilie unverzichtbar. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens am eigenen Gebäude. Dabei ist in der Regel die gesamte Immobilie inklusive aller eingebauten Gegenstände versichert. Der Hausrat ist dabei grundsätzlich nicht mitversichert.
Leistungsumfang der Gebäudeversicherung
Versichert ist zunächst das Wohngebäude selbst. Auch Garagen oder Nebengebäude sind versicherbar, müssen aber separat angegeben werden. Einbauküchen oder -schränke, also alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind ebenso im Versicherungsschutz abgedeckt.
Des Weiteren umfasst die Hausversicherung auch Zubehör, das zur Instandhaltung dient. Dazu gehören beispielsweise Werkzeuge, Markisen oder Alarmanlagen. Gartenanlagen oder Swimming-Pools sind Sonderfälle. Ein Schutz für solch speziellen Teilbereiche der Immobilie sind nicht pauschal in allen Versicherungsverträgen enthalten.
Abgesicherte Gefahren
Die Standarddeckung einer guten Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasserschäden
- Sturm
Dabei ist der Neuwert der zerstörten Gegenstände versichert. Sind Gegenstände nicht komplett kaputt, erstattet der Versicherer die Reparaturkosten. Weiter ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten abgedeckt. So sind zum Beispiel Aufräum- oder Abbruchkosten, die aus der Folge eines Schadens entstehen, mit versichert.
Auch Mietausfälle werden ersetzt, sofern dies im Vertrag vereinbart ist.
Zu beachten ist, dass ausschließlich die im Versicherungsschein genannten Gefahren versichert sind. Nicht versichert sind Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie. Außerdem gibt es weitere Schadenarten, die grundsätzlich erst einmal nicht als mitversichert gelten. Hierzu gehören beispielsweise Schäden durch Reinigungswasser, durch Sturmfluten oder Nutzwärmeschäden.
Ein individuelles Angebot erweitert den Schutz Ihrer Hausversicherung im Raum Rastatt. Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an.
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Extraleistungen je nach Vertrag
Die Gebäudeversicherung ist eine sogenannte „verbundene“ Versicherung. Die Prämien sind für jedes Risiko separat kalkuliert. Der Vorteil dabei ist, dass sich dadurch jede Gefahr einzeln absichern lässt. Bei den meisten Gebäudeversicherungen können somit weitere Extraleistungen hinzugebucht werden. Beispielsweise sind die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti als zusätzliche Leistung möglich. Ebenso gibt es die Option, die Hotelkosten bei einer Unbewohnbarkeit des Gebäudes abzusichern oder auch einen möglichen Mietausfall bei Leerstand. Einige Versicherer bieten sogar an, die Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen zu übernehmen. Welche Zusatzleistungen konkret mit angeboten werden, hängt von den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen ab.
Bei einem Eigentümerwechsel ist es im übrigen so, dass die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer übergeht. Diese ist dann innerhalb von vier Wochen kündbar. Im besten Fall sollten Sie als Käufer eine bestehende Police aber nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Grund hierfür ist, dass der gesamte Jahresbeitrag bezahlt werden muss, auch wenn die Kündigung unterjährig erfolgt.
Die passende Versicherungssumme
Die Versicherungssumme orientiert sich nach dem Gebäudewert. Den Wert des Gebäudes kann man durch einen Gutachter schätzen lassen, anhand eines Wertermittlungsbogens festlegen oder auf Basis der Baukosten ermitteln. Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert.
Im Ernstfall kann eine Unterversicherung unglückliche Folgen haben, denn das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, die Entschädigung zu kürzen. Das heißt, nur ein Teil des Schadens wird ersetzt. Je nachdem wie groß dieser Schaden ist, geht das Risiko für Sie als Versicherungsnehmer schnell in sechsstellige Regionen.
Die folgende Beispielrechnung verdeutlicht eine Unterversicherung:
Der Gesamtwert eines Gebäudes beträgt, begünstigt durch eine gute Entwicklung am Immobilienmarkt, 300.000 Euro. Die zum Kaufzeitpunkt abgeschlossene Versicherungssumme ist jedoch nur bei 150.000 Euro. Der Versicherungsnehmer ist demnach mit 50 Prozent unterversichert. Bei einem Schaden wird nun lediglich die Hälfte der Kosten durch die Versicherung übernommen.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Mit einem sogenannten Unterversicherungsverzicht wird diesem Risiko entgegengewirkt. Grundlage für den Unterversicherungsverzicht ist eine gleitende Neuwertversicherung. Der Beitrag zum Versicherungsschutz wird regelmäßig an den Wert Ihrer Immobilie angepasst. Mittlerweile werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auf Basis des Wohnflächenmodells angeboten. Dabei wird das Haus auf Basis der Ausstattung und des Typs bewertet. Die Prämie ist dabei pro Quadratmeter fällig.
Leistungserweiterungen für die Gebäudeversicherung
Brand-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschäden sind im Basisschutz der Gebäudeversicherung abgedeckt. Leider bietet diese Drei-Gefahren-Deckung dennoch viele Angriffspunkte für Schäden. Vor allem die zunehmenden Naturereignisse gelten als große Ungewissheit für Immobilienbesitzer.
Bestes Beispiel sind Überschwemmungen, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Kosten in fünfstelliger Höhe sind hierbei keine Seltenheit. Bei Überschwemmungen resultieren die Kosten meist weniger aus Beschädigungen am Gebäude. Vielmehr entsteht ein hoher Aufwand für das Auspumpen und Reinigen eines Schlamm-gefüllten Kellers. In den nächsten Jahren werden wir uns auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Daher ist es wichtig, sich auf das Wetter von morgen einzustellen. Mit passenden Deckungserweiterungen für Elementarschäden schränken Sie die kritischsten Kostengefahren ein.
Unbenannte Gefahren absichern
Um den Versicherungsschutz Ihres Hauses zu vervollständigen, ist zudem eine Deckung gegen unbenannte Gefahren sinnvoll. Dieser Teil der Hausversicherung kommt für Schäden auf, die durch Gefahren entstehen, die nicht näher benannt sind. Versicherungen schließen bei solchen Vertragsbestandteilen einfach bestimmte Schadensereignisse aus. Für alle anderen Fälle gilt der Versicherungsschutz. Beispiele solcher Ausschlüsse sind Krieg oder Schäden durch einen Vorfall im Bereich der Kernenergie.
Für Vermieter besteht zudem immer die Gefahr, dass die Mieter nicht mehr bezahlen. In solchen Fällen hilft die Mietnomadenversicherung. Diese Versicherung kommt für Mietausfall und einen eventuellen Sachschaden auf.
Gebäudeversicherung für das Ferienhaus
Ein eigenes Ferienhaus als Rückzugsort oder als Anlaufstelle während der Urlaubszeit ist super schön. Wenn Sie Ihr Ferienhaus nicht nur für den Eigenbedarf nutzen, sondern auch vermieten, ist eine Hausversicherung auch dafür empfehlenswert.
Für alle Fragen rund um die passende Gebäudeversicherung für Ihre Immobilien in Rastatt oder im Ausland sind wir jederzeit gerne für Sie da. Sprechen Sie uns für einen kostenfreien Beratungstermin gerne direkt an.