Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Pferdehalterhaftpflichtversicherung – Bestens abgesichert

Reißt sich ein Pferd los oder bückst aus dem Stall aus, sind die Folgen nicht ganz ungefährlich. Es kann erhebliche Schäden an Personen sowie Autos und Gebäuden verursachen. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Pferd anderen zufügt. Denn für diese Schäden haften Sie als Pferdehalter uneingeschränkt. Damit sorgen Sie vor und sind schützen sich vor finanziellen Folgen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Grundsätzlich haftet der Besitzer für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Je größer dieses ist, desto eher benötigen Sie eine passende, separate Versicherung. Denn in einer privaten Haftpflichtversicherung sind lediglich kleinere Haustiere wie Katzen, und Meerschweinchen integriert. Für größere Tiere müssen Sie eine entsprechende Versicherung abschließen.

Die Pferdehaftpflicht ist keine Pflichtversicherung

In einigen Bundesländern gilt die Hundehaftpflicht als verpflichtende Versicherung. Diese Pflicht besteht für die Absicherung vor Schäden durch ein Pferd nicht. Sie macht jedoch für jeden Pferdehalter Sinn, da Pferde Fluchttiere sind und diese ein erhebliches Schadenausmaß anrichten können. Dafür haften in jedem Fall Sie als der Halter des Pferdes mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.


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Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Besitzen Sie einen Hengst, ist es ratsam darauf zu achten, dass auch sogenannte „Deckschäden“ von der Versicherung übernommen werden. Wird eine fruchtbare Stute unabsichtlich gedeckt und fällt beispielsweise für den professionellen Reitbetrieb aus, kann das für Sie sehr teuer werden.

Halten Sie eine Stute, so achten Sie beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung darauf, dass in den ersten Monaten auch das Fohlen im Versicherungsschutz integriert ist. Wenn Sie in Erwägung ziehen, dass andere Reiter neben Ihnen mit Ihrem Pferd arbeiten, so sollten Sie diese ebenfalls mitversichern, beispielsweise im Falle einer Reitbeteiligung.

Leistungsbeispiel und Ergänzung für eine maximale Absicherung

Mögliche Situation: Ihr Pferd schlägt beim Ausführen aufgrund eines ungewohnten, lauten Geräusches aus. Der Huf trifft unglücklicherweise einen unbeteiligten Passanten an der Brust und bricht ihm zwei Rippen. Der Geschädigte verklagt Sie als Pferdebesitzer in Folge des Unfalls auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung seiner Kleidung. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 1 700 €. Ohne Pferdehalterhaftpflichtversicherung müssen Sie selbst für die veranschlagten Kosten aufkommen.

Wenn sich Ihr Pferd bei dieser Aktion ein Gelenk auskugelt, haben Sie die doppelte, finanzielle Belastung, die auf Sie zukommt. Auf der einen Seite werden Sie auf Schadensersatz verklagt, auf der anderen müssen Sie die Behandlungskosten für Ihr Pferd tragen. Dabei lohnt sich nicht nur die Pferdehalterhaftpflichtversicherung, sondern auch eine Tierkrankenversicherung mit OP-Schutz. Diese kommt für die anfallenden Kosten auf und mildert die finanziellen Folgen des Zwischenfalles deutlich.

Durch die Nähe zu Iffezheim ist es für viele Einwohner in Rastatt naheliegende, sich mit dem Pferdesport auseinanderzusetzen. Sprechen Sie uns bei Bedarf rechtzeitig an, wenn Sie darüber nachdenken, Pferdehalter zu werden. Wir beraten Sie ausführlich zur passenden Versicherungslösung.

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Sieglinde Schmidt

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