Grundfähigkeitsversicherung

Schützen Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Sie entschädigt den Verlust von bestimmten Grundfähigkeiten durch die Auszahlung einer monatlichen Rente. Zu diesen definierten Fähigkeiten gehören unter anderem das Gehen, Treppensteigen, Stehen, sowie Sinne wie Sehen, Sprechen, Hören oder Fertigkeiten wie Autofahren oder Fahrradfahren.

Der Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt darin, dass nicht geprüft wird, ob und in welchem Umfang der Versicherte/die Versicherte dem Beruf noch nachgehen kann. Die Versicherungsgesellschaft leistet sofort, wenn Sie infolge von einer Krankheit oder einem Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verlieren.

Anspruch auf die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung

Sobald Sie nach ärztlicher Einschätzung über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monate nicht in der Lage sind oder sein werden, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben, haben Sie Anspruch auf die Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung.

  • Zur Stufe A gehörende Fähigkeiten: Sprechen, Sehen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung
  • Zur Stufe B gehörende Fähigkeiten: Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen, Treppensteigen, Knien und Bücken, sowie das Autofahren.

Wie auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers. Hierbei füllen Sie einen Fragebogen aus und geben wahrheitsgemäße Auskunft über Ihre Gesundheit. Im Zweifel stellt der Versicherer Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.

Was Sie bei den Policen beachten sollten

Die Leistungsfälle in den Grundfähigkeitspolicen sind klar definiert. Dadurch erfolgt die Prüfung, ob Sie Anspruch auf die Rente haben, meist relativ schnell und einfach. Allerdings sind die Hürden für die Versicherungsleistungen oftmals sehr hoch. Dafür müssen Sie die versicherten Fähigkeiten vollständig verloren haben oder schwerwiegend beeinträchtigt sein, damit Sie Geld von Ihrer Grundfähigkeitsversicherung erhalten.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?


So gilt die Fähigkeit „Sprache“ bei einigen Policen erst dann als verloren, wenn Sie kein verständliches Wort mehr sagen können. Zwar führen Schwierigkeiten bei der Artikulation unter Umständen dazu, dass Sie einen Beruf mit Kundenkontakt nicht mehr ausüben können. Das reicht jedoch nicht vollständig aus. Menschen, die von schweren Krankheiten wie Krebs geschwächt sind, erhalten kein Geld, solange sie die Grundfähigkeiten nicht verloren haben.

Lassen Sie sich von uns beraten

Beachten Sie, dass die Grundfähigkeitsversicherung keinen vollwertigen Ersatz für einen Berufsunfähigkeitsschutz darstellt. Nicht alle möglichen Ursachen der Berufsunfähigkeit, wie zum Beispiel psychologische Erkrankungen, sind versichert.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist jedoch eine günstige Alternative. Die Beiträge sind vergleichsweise günstig, sollten Sie sich keinen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz leisten wollen. Ihren individuellen Bedarf ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch bei uns vor Ort in Rastatt.

Sprechen Sie uns bei offenen Fragen an – wir beraten Sie gerne.

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Sieglinde Schmidt

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