Einkommensversicherung

Die Einkommensversicherung schützt Sie aktiv

Ihre Arbeitskraft sichert Ihnen ein regelmäßiges Einkommen und garantiert so nicht nur Ihren Lebensstandard, sondern ist auch die Basis Ihrer finanziellen Zukunft. Ohne ein geregeltes Einkommen sind oftmals nicht nur kleine Abstriche des Lebensstandards notwendig. Es kommt häufig sogar zu existenziellen Notlagen. Daher erachten Verbraucherschützer die Einkommensversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen.

Eine Einkommensversicherung ist eine private Unfallversicherung. Sie schützt Ihr Gehalt bei (längeren) Verdienstausfällen. Demzufolge dient diese Absicherung dazu Ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Mögliche Ursachen dafür sind Unfälle, Erkrankungen und andere Einschränkungen, die zur Folge haben, dass Sie arbeitsunfähig werden.

Zielgruppe einer Einkommensversicherung

Mittlerweile wird jeder vierte Bürger wird im Laufe seines Lebens arbeitsunfähig. Die Gründe für eine Berufsunfähig ist mittlerweile auch nicht mehr nur bestimmten Berufen zuzuordnen. So galten lange Zeit körperlich schwer arbeitende Menschen als besonders gefährdet. Mittlerweile sind die Hauptgründe der Arbeitsunfähigkeit andere. So sind auch psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen häufiger Auslöser einer Arbeitsunfähigkeit.

Für folgende Personengruppen macht die Einkommensversicherung mehr Sinn als für andere:

  • Menschen, die einen Risikoberuf ausführen
  • Menschen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist
  • Selbstständige Personen
  • Studierende
  • Kinder

Rentendauer und Vertragslänge einer Einkommensversicherung

Die Rentenauszahlung und Vertragsdauer wählen Sie in den meisten Fällen selbst. Üblicherweise beträgt Mindestvertragslaufzeit meistens 1 Jahr. Die bei Abschluss festgelegte Versicherungssumme können Sie pro Jahr um einen im Vertrag angegebenen Prozentsatz erhöhen. Dabei ist ein festgesetzter Höchstrentenbeitrag zu beachten. Eine Kündigung ist innerhalb der vom Versicherer angegebenen Fristen ohne Weiteres möglich.

Die vereinbarte Rente, die im Leistungsfall ausgezahlt wird, erhalten Sie entweder monatlich im Voraus oder rückwirkend in dem Monat, in dem die Diagnose gestellt wurde. In vielen Fällen kann das Ausmaß der Beeinträchtigung und deren Fortbestehen in bestimmten Abständen vom Versicherer überprüft werden. Das erfolgt üblicherweise durch ärztliche Attests, welche Sie einreichen müssen, um weiterhin Leistungen zu beziehen.

Je nach Tarifvariante ist es möglich, dass die Rente aus der Einkommensversicherung ein Leben lang gezahlt wird oder mit dem  67. Lebensjahr endet. Darüber hinaus können Sie eine Beitragsbefreiung bei eintretender Arbeitslosigkeit individuell mit Ihrem Versicherer vereinbaren.


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Absicherungshöhe und Leistungsausnahmen

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nach Prüfung Ihres Falles die vorher vereinbarte, monatliche Rente ausgezahlt. Diese ist unabhängig von Ihrem eigentlichen Einkommen. Die jeweilige Höhe der Auszahlungen ist abhängig vom gewählten Tarif. Oftmals können Sie Renten zwischen 500 und 3000 Euro wählen.

In der Einkommensversicherung sind unterschiedliche Fälle eindeutig definiert. Dadurch ist von vornherein klar definiert, wann die Absicherung eintritt und der Versicherer Ihnen die Rente ausbezahlt.

Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Versicherungsgesellschaft nicht zahlt. Diese sind bei Abschluss klar vorgegeben, sodass Sie genau wissen, wann Ihre Versicherung eintritt und wann nicht. Die Einkommensversicherung zahlt beispielsweise nicht, wenn die zum Ausfall führende Krankheit nicht mitversichert ist. Dazu zählen in vielen Fällen psychische Krankheiten, Verletzungen durch vorsätzliche Straftaten und dauerhafte Beeinträchtigungen durch Suizidversuche oder Suchterkrankungen.

Die günstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Unabhängig, ob durch eine schwere oder einen Unfall, hat eine Erwerbsunfähigkeit erhebliche finanzielle Konsequenzen. Oftmals auch gleich für die gesamte Familie. Um dieses Risiko abzusichern, gibt es unterschiedliche Versicherungslösungen. Je nach persönlichen Voraussetzungen und Erwartungen sichern diese Leistungen Ihr Einkommen zielgerichtet ab.

Die Einkommensversicherung ist eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei manchen Vorerkrankungen kann diese nicht abgeschlossen werden. Um dennoch eine Absicherung im Falle der Arbeitsunfähigkeit zu haben, bietet sich die Einkommensversicherung an. Hinzu kommt, dass diese sowohl bei langfristigen, als auch bei kurzfristigen Arbeitsausfällen die festgelegte Rente auszahlt.

Wir beraten Sie gerne unabhängig und ausführlich dazu, welche Einkommensversicherung für Sie die Beste ist. Sprechen Sie uns jederzeit für einen persönlichen Termin in unserem Büro in Rastatt an.

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Sieglinde Schmidt

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