Tierkrankenversicherung

Tierkrankenversicherung schützt im Ernstfall

Haustiere gehören zur Familie und wenn ihnen etwas fehlt, ist die Sorge groß. Daher möchte man die Familienmitglieder im Ernstfall gut versichert wissen. Sobald sie nach einem Unfall oder Missgeschick zum Arzt müssen, können die für die Behandlung entstehenden Kosten jedoch immens werden, sofern kein Versicherungsschutz besteht. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt anfallende Kosten Ihres geliebten Familienmitgliedes.

Versicherungsschutz für Mensch und Tier

Die Tierkrankenversicherung ist für jede Person geeignet, der ein versicherbares Tier hält und ein Interesse daran hat, die aufkommenden Behandlungskosten für sein Tier kalkulierbar und zu einer absehbaren, monatlichen bzw. jährlichen Ausgabe zu machen.

Umfang der Tierkrankenversicherung

Abhängig vom gewählten Versicherungsanbieter und entsprechendem Tarif kommt die Tierkrankenversicherung für anfallende Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Operationsleistungen auf. Hierbei sind auch Vor- und Nachbehandlungen integriert.

Auf Basis der sogenannten Gebührenverordnung für Tiere (GOT) werden die Leistungen erbracht und kalkuliert. In welchem Umfang ein Satz dort geleistet ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab und variiert dementsprechend. Einzelne Tarife bieten bestimmte Leistungen an, wie beispielsweise für Sterilisation, Kastration und wichtige Impfungen. Versicherungsgesellschaften bezuschussen diese Leistungen bis zu einem Tarif-abhängigen Betrag. Alle Kosten, die darüber liegen, sind selbst zu bezahlen.

Manche Versicherer haben eine generelle Obergrenze für Leistungen, die sie Ihnen in einem Jahr übernimmt. Das kommt immer auf den jeweiligen Tarif an. Sie können auch festlegen, welche Obergrenze für eine mögliche Selbstbeteiligung gelten soll.

Die Tarife einer Krankenversicherung für Tiere variieren von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Daher ist es wichtig, dass Sie sich darüber Gedanken machen, welche integrierten Leistungen für Sie und Ihr Tier Sinn ergeben. Bei dieser Entscheidung helfen wir Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns an!


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Diese Leistungen sind (meist) nicht versicherbar

Viele Versicherungen schließen in der Regel Eingriffe aus, die ästhetischen Charakter haben. Chemische Kastrationen sind meist ebenfalls nicht erstattbar. Die Gesellschaften bieten übersichtliche Kataloge, in denen Leistungen beschrieben werden, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Die Tierkrankenversicherung kommt im Ernstfall für die entstandenen Kosten, welche im Versicherungsschutz integriert sind, auf. Diese bekommen Sie nach dem Einreichen der Tierarztrechnung entsprechend erstattet.

Wie die Prämienermittlung bei einer Tierkrankenversicherung erfolgt

Für die Ermittlung des Beitrages einer Tierkrankenversicherung ist die Rasse des Tieres (z.B. Hund, Katze, Pferd), dessen Alter und dem jeweiligen, gewünschten Versicherungsumfang (z.B. Übernahme OP-Kosten, Höhe Selbstbeteiligung) relevant.

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Sieglinde Schmidt

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