Geförderte Pflegetagegeldversicherung – Zusatzprodukt mit Mehrwert
Das grundsätzliche Risiko pflegebedürftig zu werden, steigt spätestens mit zunehmendem Alter. Aktuell sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig eingestuft. Es gibt dafür eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für die Pflege in einem Heim oder ambulant in den eigenen vier Wänden übernehmen soll – die geförderte Pflegetagegeldversicherung.
Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich und eventuell unterhaltspflichtige Angehörige davor zu bewahren, diesen Eigenanteil aufbringen zu müssen. Allerdings reichen deren Leistungen nicht aus, um einem Pflegebedürftigen einen Platz im Pflegeheim zu finanzieren. Dieser kostet monatlich rund 3.000 Euro und im Durchschnitt muss etwa die Hälfte selbst bezahlt werden.
Die geförderte Pflegetagegeldversicherung bietet Ihnen Schutz
Sie können die Vorsorgelücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten schließen. Das funktioniert mithilfe einer privaten Pflegezusatzversicherung bzw. einer geförderten Pflegetagegeldversicherung. Seit 2013 ist diese Zusatzversicherung noch attraktiver für Sie, da sich der Staat mit einem monatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro beteiligt. Möglicherweise ist Ihnen der Begriff „Pflege-Bahr“ bekannt. Er bezeichnet die staatliche Förderung und wurde nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (2011 bis 2013), unter dem diese Maßnahme eingeführt wurde, benannt.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?
Für die Auszahlung des Zuschusses sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Es sind grundsätzlich alle Personen förderfähig, welche der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Personen über 18 Jahre alt sind und noch keine Leistung(en) aufgrund von Pflegebedürftigkeit beziehen oder jemals bezogen haben.
Der Versicherte erhält bei diesem Versicherungsmodell im Pflegefall einen vereinbarten fixen Tages- oder Monatssatz ausgezahlt. Dieser ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Es werden ausschließlich Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherungen gefördert.
60 Euro Förderung für Sie
Sie wollen die staatliche Förderung Ihres Pflegetagegeldes in Höhe von maximal 5 Euro monatlich erhalten? Dann zahlen Sie einen monatlichen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 10 Euro für den jeweiligen, förderfähigen Tarif. Damit kommen Sie auf einen Eigenbeitrag von 120 Euro und einer staatlichen Förderung von 60 Euro pro Jahr. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen des Versicherten und von der Prämienhöhe.
Es ist jedoch Vorsicht geboten: Oftmals erfüllen die „Pflege-Bahr-Tarife“ nicht die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Wir raten Ihnen daher die Angebote immer genau zu prüfen. Falls aufgrund des Gesundheitszustandes eine normale Pflegetagegeldversicherung nicht möglich ist, so kommen in vielen Fällen die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.
Dazu beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei Fragen zu Verfügung.