Rürup-Rente

Die Rürup-Rente – Für einkommensstarke Erwerbstätige

Beiträge zur Rürup-Rente, die auch Basisrente (BR) genannt wird, werden wie Beiträge zu anderen Grundrentensystemen behandelt. Dazu zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftlichen Pensionskassen und die berufliche Vorsorge. Somit kann die Rürup-Rente für einkommensstarke Arbeitnehmer und Selbständige von besonderem Interesse sein.

Verträge können wie die gesetzliche Rentenversicherung nicht verliehen, verkauft oder übertragen werden. Bereits ab 60 Jahren zahlen sie in monatlichen Raten. Zahlungen sollten gemäß den abgestuften Regelungen besteuert werden, die in die nachgelagerte Steuer einfließen. Die Rürup-Rente ist von Hartz IV nicht betroffen. Bei Arbeitslosigkeit werden Ersparnisse nicht als veräußerbares Vermögen gezählt.

Das Prinzip der Rürup-Rente

Die Basisrente ist ein privates Altersvorsorgeprodukt, das nach dem Kapitaldeckungsprinzip betrieben wird. Versicherte können Pensionsverträge mit oder ohne Leistungsgarantie und Erfolgsbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte eine monatliche Lebensrente. Selbständige und Arbeitnehmer können mit der Grundrente die Altersvorsorgelücke schließen, steuerliche Vorteile nutzen und Lebensrisiken wie Invalidität und Berufsunfähigkeit durch Zusatzmodule abdecken.

Die Basisrente können Sie als lebenslange Leibrente in verschiedenen Modellen abschließen:

  • als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
  • in Form einer fondsgebundene Basisrente
  • als Sofortrente

Diese Vertragsvarianten sind möglich

Bei der Rürup-Rente sind verschiedene Ausführungen möglich. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der geläufigsten Arten und können demnach entscheiden, welches Produkt für Sie am geeignetsten ist.

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Die BR mit und ohne Hinterbliebenenschutz

Sie können als versicherte Person dafür sorgen, dass Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes finanziell geschützt sind. Dafür können Sie zusätzlich zur Rürup-Rente eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder für minderjährige oder noch in der Ausbildung befindliche Kinder abschließen.

Treffen Sie keine Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Ihren Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern, so erhalten diese im Falle Ihres Ablebens keine Leistung. Eine Hinterbliebenenrente kann aber als Zusatzbaustein in die Rürup-Rente eingeschlossen werden.

Die fondsgebundene BR

Die fondsgebundene Basisrente stellt eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer dar. Hierbei investiert der Sparer die eingezahlten Beiträge in Aktien- oder Investmentfonds. Ab dem Rentenbeginn wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.

Wenn Sie einen Vertrag abschließen, garantiert Ihnen der Versicherer einen Faktor für die Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an, wie viel Rentenbetrag Sie für 10 000 Euro Kapital erhalten. Dabei ist zu beachten, dass die jeweilige Rentenhöhe erst ab Rentenbeginn garantiert ist.

Die jeweilige Höhe der späteren Rente ist abhängig von der Wertentwicklung der Fonds und der Börse. Falls weniger Risiko gewünscht ist, können Sie eine Garantieleistung mit Ihrer Versicherung vereinbaren. Dann wird Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn Ihnen auf jeden Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Die BR als Sofortrente

Dieses Modell eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Sie zahlen einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sich sofort eine lebenslange Rente ergibt. Die aktuelle Belastung wird mithilfe der staatlichen Förderung durch Steuern gesenkt. Dadurch ist die Sofortrente ein attraktives Produkt für die Altersvorsorge. Zudem können Sie die Sofortrente durch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder ergänzen.

Die Basisrente können Sie mit verschiedenen, zusätzlichen Leistungsbausteinen kombinieren. Sie sichern einige Lebensrisiken ab, dazu gehören die Berufsunfähigkeit, die Erwerbsunfähigkeit oder der eigene Tod.

Abschluss der Rürup-Rente

Aktuell können Sie die Rürup-Rente bei Lebensversicherern abschließen. Ihr Abschluss ist komplett freiwillig. Dabei ist es egal, ob der Versicherte 80, 90 oder 100 Jahre alt wird. Die von den Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse können die vertraglich vereinbarte Leibesrente erhöhen, was Ihnen nachhaltig zugutekommt. Die Zahlung der Beitragssätze zur Basisrente können Sie individuell an die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten anpassen. Dabei können die Zahlungen während der Ansparphase beispielsweise monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich getätigt werden.

Wichtig zu wissen

Die eingezahlten Beiträge zur Basisrente sind Hartz-IV-sicher und im Falle von Arbeitslosigkeit geschützt. Das bedeutet, dass im Ernstfall weder die Arbeitsagentur, noch das Sozialamt oder eventuelle Gläubiger darauf Zugriff haben. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass Sie eine Rürup-Rente nicht kündigen können. Möglich ist lediglich eine Beitragsfreistellung, da eine gesamte Auszahlung vor Eintritt des vertraglich festgelegten Rentenbezugs vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist.

Hier lohnt es sich

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Darüber hinaus bietet die Basisrente für viele andere Personengruppen eine solide Altersvorsorge. Die Rürup-Rente kommt grundsätzlich für Sie infrage, wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz oder zumindest den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Wenn sich Ihr Wohnsitz in Rastatt und Umgebung befindet, sind wir Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Rürup-Rente. Machen Sie gerne direkt einen Termin bei einem unserer Berater.

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Sieglinde Schmidt

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