Hundehalterhaftpflicht bietet Rundumschutz für Tier und Halter
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie, sobald Ihr Tier einen Dritten schädigt. In einem solchen Fall können Sie auf Schadensersatz verklagt werden! Das gilt gemäß § 833 BGB auch dann wenn Sie keine Schuld. Denn besonders bei Personenschäden können erhebliche Kosten auf Sie als Tierhalter zukommen. So sind Behandlungskosten, Schmerzensgeld- und Verdienstausfallzahlungen nur wenige Beispiele, für die Sie im Ernstfall zu Kasse gebeten werden. Eventuelle Sachschäden können finanzielle Möglichkeiten ebenfalls schnell übersteigen.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist zwar nicht in allen Bundesländern in Deutschland obligatorisch, sie stellt jedoch einen attraktiven Versicherungsschutz dar. Sie schützt den Hundehalter im Schadensfall vor einer enormen finanziellen Belastung. Daher ist es wichtig, sich als Tierbesitzer vor möglichen Schadensersatzklagen zu schützen und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. So sind Sie und Ihr Tier im Ernstfall bestens abgesichert.
Inhalt einer Versicherung
Genau wie die Hundekrankenversicherung ist die Hundehaftpflichtversicherung eine sinnvolle Tierversicherung für Ihren Vierbeiner. Eine Hundehaftpflicht kommt für Personenschäden, Sachschäden, und Vermögensschäden auf, die Ihr Hund verursacht hat. Beim Gassi gehen spielt Ihr Hund beispielsweise mit einem anderen Hund. Doch aus dem Spiel wird ein Kampf und das fremde Tier wird durch Ihren Hund verletzt. Hierbei kommt die Hundehaftpflicht für eventuell entstandene Tierarztkosten des anderen Hundes auf. Die Verletzung eines Tieres ist der am meisten vorkommende Schadenfall, gefolgt vom zu Schaden kommen einer unbeteiligten Person. Personenschäden werden ebenfalls von der Hundehaftpflichtversicherung gedeckt.
Durch Hunde verursachte Verkehrsunfälle, bei denen ein Sachschaden oder sogar ein Personenschaden entsteht, sind keine Seltenheit. Denn selbst der bravste Hund reißt sich schnell von der Leine los, wenn sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Katze oder etwas anderes Spannendes befindet. Läuft das Tier dann ungebremst über die Straße und andere Verkehrsteilnehmer müssen ausweichen, kann es zu einem Unfall kommen. Dafür wird schließlich Ihr Hund als Verursacher verantwortlich gemacht und Sie müssen zahlen.
Die Höhe der Deckungssumme
Sie haben bei vielen Versicherungsgesellschaften die Wahl zwischen einer Deckungssumme von 5 Mio. bis meist 15 Mio. Euro. Es ist empfehlenswert die Deckungssumme der Hundehalterhaftpflicht hoch anzusetzen. Denn vor allem, wenn Personen durch Ihren Hund zu Schaden kommen, kann der Schadenersatzanspruch schwindelerregende Höhen erreichen.
Generell gilt: Je höher die Versicherungssumme, desto höher die Versicherungsprämie. Sieht der Vertrag einen zusätzlichen Selbstbehalt vor, können die Kosten für den Hundehaftpflichttarif günstiger sein. Der Versicherte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt festgesetzt wird. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall zu zahlen hat. Den eventuellen Restbetrag trägt die Versicherung.
Hundehaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht – Das ist der Unterschied
Die Begriffe Hundehaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht sorgen oft für Verwirrung. Beide Begriffe sind jedoch synonym zu verstehen. Als Hundebesitzer sind Sie ausnahmslos für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Haustier verursacht. Je nach Bezeichnung steht der Hundehalter oder der Hund im Mittelpunkt der Betrachtung. Demnach ist es dasselbe wie der Oberbegriff Tierhalterverantwortung und Tierverantwortung. Lassen Sie sich nicht von unterschiedlichen Begriffen verwirren, es bezieht sich immer auf den durch Ihren Hund verursachten Schaden und den Versicherungsschutz, den Sie als Halter bezahlen müssen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?
Die Hundehalterhaftpflicht ist sinnvoll – teilweise auch verpflichtend
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Tierversicherung für Ihren Vierbeiner. In einigen Bundesländern sind Hundepflichten sogar verpflichtend bzw. für Besitzer bestimmter Hunderassen (Kampfhunde oder Listenhunde) obligatorisch. Im Jahr 2020 war die Hundehalterhaftpflicht in sechs Bundesländern Pflicht. So besteht in neun weiteren eine Teil-Pflicht, in einem Bundesland steht es dem Halter frei, eine Haftpflicht für seinen Hund abzuschließen. Entscheidet sich also der Hundehalter gegen eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund, muss er im Schadensfall die entstandenen Kosten komplett selbst tragen.
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
Fallbeispiele, bei denen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll ist
Ein frei laufender Hund verursacht eine Verletzung. Bei einem Spaziergang läuft Ihr nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Es weicht erschrocken zurück, stürzt und verletzt sich am Kopf. Das hat zur Folge, dass die Eltern Sie als Hundebesitzer auf Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde verklagen. Die Schadenhöhe beträgt in etwa 450 Euro.
Bei einem Spaziergang läuft Ihr Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Unglücklicherweise kann der Radfahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen und stürzt auf die Straße. Dabei erleidet er schwere Prellungen sowie mehrere Rippenbrüche. Danach verklagt sie der Geschädigte auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung. Demzufolge beläuft sich die Schadenshöhe auf etwa 3 500 Euro.
Wenn Sie das nächste Mal mit Ihrem Vierbeiner in den Rastatter Rheinauen unterwegs sind, machen Sie sich Gedanken zur optimalen Absicherung für Ihren Hund und sich selbst. Gerne beraten wir Sie dann ausführlich zu einer passenden Versicherung.