Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung schützt, was Ihnen lieb ist

Die Risikolebensversicherung unterstützt Ihre Familie im Todesfall, damit Ihre Hinterbliebenen keine finanziellen Sorgen plagen. Denn der Tod eines geliebten Menschen ist belastend genug.

Auch wenn die Gedanken in dieser Zeit woanders sind, bleiben die finanziellen Verpflichtungen nun einmal bestehen. Lebenshaltungskosten, gewerbliche Kredite oder Baudarlehen. Diese sollten nicht zulasten der Hinterbliebenen fallen. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihres Ehepartners, Lebenspartners oder Geschäftspartners am besten absichern.

Staatliche Absicherungen – Das bekommen die Hinterbliebenen

Stirbt der Ehegatte, erhält die Witwe bzw. der Witwer eine Witwen-/Witwerrente. Die Höhe der Hinterbliebenenrente bemisst sich nach der Rente, auf die der/die verstorbene Ehegatte/-gattin zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch hatte. Grundlage für Erwerbstätige sind Renten mit Erwerbsminderung. Das sogenannte Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Bei Personen, deren Hochzeit nach dem 31.12.2001 stattfand oder nach dem 01.01.1962 geboren wurden gilt, dass nur die Erziehung von mindestens einem Kind oder solche, die zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners 45 Jahre alt waren (seit 2012 sukzessive auf 47 Jahre angestiegen) oder Erwerbsfähigkeit die abnehmende Person hat Anspruch auf die alte Witwen-/Witwerrente. Ansonsten zahlen Sie die kleine Witwen-/Witwerrente.

Eigene Einkünfte, wie z. B. Löhne, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen werden teilweise verrechnet und mindern die Rentenansprüche.
Grundsätzlich werden beide Rentenarten nur vor der Wiederverheiratung der Witwe bzw. des Witwers gezahlt.

  • Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen und ist auf 2 Jahre befristet
  • Große Witwen-/Witwerrente: 55 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen  
  • Halbwaisenrente: 10 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen  
  • Vollwaisenrente: beträgt 20 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen  

Inhalt einer Risikolebensversicherung

Die durchschnittliche Witwen-/ Witwerrente beträgt gerade einmal 500 Euro pro Monat. Somit reicht die Unterstützung durch den Staat nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Mithilfe der Risikolebensversicherung können Sie neben den Beerdigungskosten, für die Sie durchschnittlich zwischen 4.000 Euro bis 6.000 Euro kalkulieren müssen, auch weitere laufende Verpflichtungen begleichen. Aus diesem Grund sollte Sie die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, ausreichend hoch ansetzen. 

Der genaue Absicherungsbedarf hängt jedoch von Ihrer jeweiligen Lebenssituation ab. Der Bedarf eines Alleinverdieners mit Frau, zwei kleinen Kindern und einer Hypothek ist ein anderer, als der eines kinderlosen Ehepaares, das lediglich zur Miete wohnt.  

Für die einfache Kalkulation der Versicherungssumme gibt es eine praktische Faustformel. Zu dieser Rechnung beziehen Sie Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten, wie beispielsweise Miete plus Nebenkosten, Strom, Wasser, Heizung, Hypothekenzahlung an die Bank, Lebensmittel, Kleidung, Mobiliar etc. mit ein. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sollte circa drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter betragen, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Beachten Sie bei der Berechnung unbedingt die Belastungen durch Darlehen! Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen weiter.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?


Wichtiges für den Abschluss

Bei der Beantragung einer Risikolebensversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen im entsprechenden Antrag beantworten. Dabei ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Nur wird gewährleistet, dass Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Abhängig von Ihrer Krankengeschichte und der erforderlichen Deckungssumme können weitere Dokumente, wie beispielsweise die Ausgabe von Arztberichte, notwendig sein.

Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Bedarf im Rentenalter. Der Versicherungsschutz muss auch nach vielen Jahren noch Ihrem Lebensstandard entsprechen. Um das sicherzustellen, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Mit der Dynamisierung wird Ihr Versicherungsschutz automatisch und regelmäßig erhöht. Dabei sind keine neuen Gesundheitschecks erforderlich. Darüber hinaus bieten Ihnen Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, den Schutz an Ihre individuellen Lebensumstände anzupassen. Dadurch können Sie beispielsweise die Versicherungssumme bei der Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

Zudem ist es wichtig, dass Sie die Laufzeit ausreichend lange wählen. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist ohne Weiteres möglich, eine Verlängerung jedoch meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Beiträgen verbunden. Zudem sparen Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung im jungen Alter bares Geld. Deshalb ist hier der Tipp, dass Sie lieber etwas mehr und etwas länger absichern, damit unerwartete Entwicklungen in Ihrem Leben, sowie steigende Ansprüche mitberücksichtigt sind.

Arten einer Risikolebensversicherung

Es gibt diverse Arten von Risikolebensversicherungen (RV). Dabei können Sie je nach individuellem Bedarf und entsprechender Lebenssituation das für Sie passendste Produkt auswählen. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend dazu.

Der Hinterbliebenenschutz 

Vor allem für junge Familien mit Kindern und Wohneigentum, aber auch für Firmengründer steigt das Risiko einer existenzbedrohenden Lage durch den Tod des (Geschäfts-) Partners. Dabei unterstützt der Hinterbliebenenschutz.

Hierbei legen Sie zu Beginn des Vertrages die Höhe der Versicherungssumme fest. Diese bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. Sie können jedoch aktiv eine Erhöhung bzw. Reduzierung beantragen. Dies verschafft Ihnen eine hohe Planungssicherheit, beispielsweise für den Fall, dass sich Ihre Lebensumstände ändern. Somit ist die Versicherungssumme nach oben oder unten anpassbar. Greift bei der gewünschten Erhöhung die sogenannte „Nachversicherungsgarantie„, ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.  

Viele Versicherungsgesellschaften bieten an, die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuändern, wenn Sie eines Tages keinen Todesfallschutz mehr wünschen.  

RV mit fallender Summe 

Sie wissen heute schon, dass Sie in Zukunft immer weniger finanzielles Risiko absichern müssen, beispielsweise weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Immobile abbezahlt ist und die Belastung bis dahin weniger wird? In diesem Fall ist die Risikoversicherung mit fallender Summe das passende Produkt für Sie. Die Versicherungssumme sinkt jedes Jahr um einen konstanten Wert und damit passen sich auch die Beiträge an.  

Verbundene RV

Bei der verbundenen Risikoversicherung, auch Partner-Risikoversicherung genannt, integrieren Sie eine weitere Person in den Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig. Dies ist dann der Fall, wenn eine der beiden versicherten Personen stirbt. Die verbundene Risikoversicherung ist optimal dafür geeignet, um sich gegenseitig zu einem günstigen Preis abzusichern.  

RV nach Tilgungsplan 

Für den Fall, dass Sie eine neue oder laufende Hypothek absichern möchten, eignet sich eine Risikoversicherung nach Tilgungsplan. Sie verkörpert eine Restschuldversicherung und Ihr Versicherungsschutz passt sich jährlich automatisch Ihrem Restdarlehen an. Eine Risikolebensversicherung ist dabei eine günstige Absicherungsform.

Denn hohe Versicherungssummen sind meist schon für einen geringen Beitrag versicherbar. Die Versicherungsprämie ist dabei abhängig von Alter, Geschlecht, Versicherungssumme und Laufzeit. Darüber hinaus ist es jedoch möglich, dass noch Zuschläge für riskante Hobbys oder Vorerkrankungen hinzukommen. Des Weiteren bieten viele Versicherungsgesellschaften günstigere Prämien für Nichtraucher und bestimmte Berufsgruppen an.  

Wichtige Hinweise zur Erbschaftssteuer

Um steuerliche Nachteile, wie beispielsweise die Erbschaftsteuer, zu vermeiden, ist eine vollumfängliche Beratung sinnvoll.
Dies gilt insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften und Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern möchten. Denn in diesen Fällen kann es günstiger sein, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Schließen Sie eine Versicherung auf das Leben Ihres Partners ab und umgekehrt, erhält der überlebende Partner im Todesfall die Versicherungssumme. Eine Meldung an das Finanzamt ist in diesem Fall nicht erforderlich und es somit fällt keine Erbschaftsteuer an.

Sprechen Sie uns für eine ausführliche Beratung zum Thema Risikolebensversicherung gerne jederzeit an.

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Ich unterstütze und berate Sie gerne für eine optimale Absicherung ...

Sieglinde Schmidt

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