Haus- und Grundhaftpflicht ist ein Muss
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Grundstückseigentümer eine sehr wichtige Versicherung, wenn nicht sogar ein absolutes Muss. Diese Versicherung schützt Sie vor umfangreichen Schäden, die in die Millionen gehen können. Die Grundbesitzerhaftpflicht sichert nicht nur Personenschäden, sondern auch Sach- und Vermögensschäden ab. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die Versicherung auch die Folgen von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht übernimmt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zum Beispiel durch eine Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Verletzungen oder Schäden, haften Sie dafür. Ganz egal, ob Sie Schuld sind oder nicht. Zum Beispiel ein Schaden an einem geparkten Auto, durch einem herabfallenden Dachziegel oder ein Sturz, auf einer nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür.
Die Haus- und Grundhaftpflicht ist somit für alle Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentümergemeinschaften sehr sinnvoll.
Versicherung leistet auch bei Rechtsstreit
Bei der Hausbesitzerhaftpflicht sind nicht nur Schäden versichert, die Sie persönlich verschuldet haben, sondern auch solche Schäden, die von anderen Beteiligten verursacht wurden. Beispielsweise vom Hausmeister oder dem Reinigungspersonal. Alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Versicherungsnehmer und Immobilienbesitzer ungewollt einem Dritten zugefügt haben, sind mitversichert.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet auch mehr, als den reinen Schaden zu regulieren. Der Versicherer prüft auch, ob die Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind. Sollten ungerechtfertigte Forderungen im Raum stehen, wehrt die Versicherungen diese ab. Hierbei werden alle Kosten für einen möglichen Rechtsstreit von der Versicherung übernommen. Bei einer berechtigten Forderung des Geschädigten übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten der vorliegenden Schädigungen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflicht ebenso absolut empfehlenswert. Grund hierfür ist, dass die Haus- und Grundhaftpflichtversicherung sogar bei Ansprüchen einzelner Eigentümer für einen Schaden aufkommt.
Grundbesitzerhaftpflicht deckt nicht alle Schäden ab
Zu beachten gilt, dass nicht alle Gefahren und Schäden bedingungslos versichert sind. Logischerweise haftet die Versicherung nicht bei einem Vorsatz oder bei Geldstrafen und Bußgeldern. Auch die Haftpflichtansprüche von mitversicherten Personen werden durch die Haus- und Grundhaftpflicht nicht reguliert. Ebenso werden Naturereignisse, wie zum Beispiel Schäden durch eine Veränderung des Grundwasserspiegels nicht versichert. Auch eine Schadensregulierung von geliehenen oder gemieteten Gegenständen ist nicht inbegriffen.
Welche Leistungen Ihre Hausbesitzerhaftpflicht beinhalten sollte und welche die passenden Bausteine für eine umfangreiche Absicherung sind, erfahren Sie bei uns. Machen Sie gerne einen Termin in unserem Büro in Rastatt und wir besprechen die weiteren Informationen direkt vor Ort.