Jagdhaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Nach dem Bundesjagdgesetz ist ein Jäger dazu verpflichtet, nicht nur eine Jagdprüfung abzulegen, sondern er braucht auch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Ein gültiger Jagdschein alleine reicht nicht, um auf die Pirsch zu gehen. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist hierbei sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gefahren bei einer Jagd sind zahlreich. Und einen unabsichtlichen, schweren Schaden anzurichten, ist beim Umgang mit Waffen immer gegeben. Vor allem, wenn Personen betroffen sind, können hohe Schadenersatzforderungen auf den Jäger zukommen.

Wird zum Beispiel ein Spaziergänger von einem Querschläger verletzt oder Ihr Jagdhund beißt versehentlich einen Pilzsammler, kann dies zu kritischen Folgen führen. Ebenso kann ein indirekter Schaden, wie eine Verletzung eines Jagdgastes am Hochsitz, böse enden.

Die Jagdhaftpflichtversicherung sichert dieses Risiko umfassend ab und kommt sowohl für Schäden auf, als auch bei der Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen.

Versicherung bereits für Jagdscheinanwärter interessant

Bereits als Jagdscheinanwärter gibt es bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, sich frühzeitig abzusichern. Grundsätzlich benötigen Sie spätestens dann eine Jagdhaftpflicht, wenn Sie nach bestandener Jagdprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.

Die Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung sind vielfältig. Sie erstrecken sich auf Personen- und Sachschäden und sogar auf eventuell entstehende Vermögensschäden als Folge des Unfalls. Zusätzlich leistet eine Jagdhaftpflicht gegen einen Mehrbeitrag auch bei Nebenrisiken. Hierzu zählen unter anderem Unfälle mit Jagdwaffen auch außerhalb der Jagd oder Auslandsschäden.


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Leistungen einer günstigen Jagdhaftpflichtversicherung

Eine Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten berechtigter Ansprüche und auch Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche. Vorsätzliches Handeln, strafbare Handlungen oder Ansprüche aus Wildschäden sind allerdings nicht mitversichert. Im Zusammenhang mit der Jagdhaftpflicht ist es auch sinnvoll, eine erweiterte Unfallversicherung abzuschließen.

Abdecken sollte die Versicherung in jedem Fall Unfälle beim Umgang mit der Waffen. Der Umgang in schwierigem Gelände mit wilden Tiere erhöht das Risiko eines Unglücks enorm. Ein möglicher Durchschuss, der nach dem Austritt aus dem Wildkörper einen vorbeifahrenden PKW beschädigt, ist keine Seltenheit.

Die aus solchen Unfällen resultierenden Schadensersatzansprüche sind durch die Versicherung abgedeckt. Ebenso kann bei einer Verfolgung schnell ein Unfall geschehen. Hetzt der Hund beispielsweise ein Wildschwein aus dem Wald und dieses kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem Auto, entsteht ein nicht unerheblicher Sachschaden.

Aber auch kleiner Unfälle sind mit der Jagdhaftpflicht abgedeckt. Ebenso stellt ein auf dem Hochsitz spielendes Kind für den Jäger ein indirektes Risiko dar. Klettert das Kind beispielsweise auf die Stufen der Hochsitzleiter und stürzt, kann es sich schnell den Arm brechen. Fordern die Eltern nun Schmerzensgeld oder eine Erstattung der Behandlungskosten, springt auch an dieser Stelle die Versicherung ein.

Sprechen Sie uns für weitere Informationen zum Thema Jagdhaftpflichtversicherung in und um den Raum Rastatt, mit seinen vielen ländlichen Jagdrevieren, gerne direkt an.

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Heike Schmidt-Heintz

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