Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung: Schutz auf ganzer Linie

Für Privatpersonen ist eine private Haftpflichtversicherung eine der existenziellen Versicherungen. Das Risiko einen Mitmenschen unbewusst und ungewollt zu verletzen, ist immer gegeben. Und vor allem bei einem ungewollten Missgeschick kann es vorkommen, dass Personen geschädigt werden. Dabei können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Schon eine unbedeutende Unachtsamkeit, wie eine weggeworfene Zigarette, kann extrem hohe Brandschäden verursachen. Viele Situationen sind sicherlich harmlos, so wie ein kaputtes Fenster oder ein Rotweinfleck auf dem Teppich von Freunden. Wenn allerdings Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen kritisch werden. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass der Verursacher in den finanziellen Ruin getrieben und seine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Wenn ein Schaden entsteht, für den Sie verantwortlich sind, müssen Sie diesen in unbegrenzter Höhe regulieren. Dabei haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Auch Haus- und Grundbesitz oder das gesamte Bankguthaben gehören dazu. Im Extremfall und bei sehr hohen Schadenvolumen kann sogar auf eine spätere Erbschaft zugegriffen werden.

Aufgaben und Leistungen der Privathaftpflicht

Grundsätzlich bietet eine private Haftpflichtversicherung Ihnen und Ihre Familie Schutz vor Schadensersatzansprüchen. Alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die einem Dritten fahrlässig zugefügt werden, sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Dabei hat die Privathaftpflichtversicherung drei Kernaufgaben. Als Erstes wird durch den Versicherer geprüft, ob eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sollten die Ansprüche gerechtfertigt sein, sorgt die Versicherung für die Wiedergutmachung des Schadens. Darüber hinaus hilft Ihnen die Privathaftpflicht aber auch bei der Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen. Bei einem möglichen Rechtsstreit mit der Person, die gegen Sie einen Schadensersatzanspruch stellt, kümmert sich Ihre Haftpflichtversicherung um den Prozess und übernimmt hierbei sogar die Kosten. Dies ist der sogenannte passive Rechtsschutz.

Gut zu wissen: als Immobilieneigentümer schützt Sie die Privathaftpflicht auch gegen Schäden, die im Haus entstehen. Hierzu müssen Sie die Immobilie jedoch auch selbst bewohnen. Ehepartner und Kinder sind dabei sogar mitversichert.

Die Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte 5 Mio. Euro sein. Eine höhere Summe reduziert das Risiko bei größeren Schadenangelegenheiten. Bei Sachschäden müssen Sie beachten, dass meist nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet wird.

Wenn mehrere Personen gemeinsam in einem Vertrag versichert sind, gibt es Ausnahmen, die Sie beachten müssen. So bezahlt die Privathaftpflicht nicht für Schäden, die sich die gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Auch absichtlich herbeigeführte Schäden oder Geldstrafen sind ausgeschlossen.

Die Versicherten

In erster Linie schützt die private Haftpflichtversicherung natürlich den Versicherungsnehmer. Weiter sind auch Familienmitglieder durch die Haftpflichtversicherung geschützt. Wenn kein Ehevertrag besteht, ist es möglich, den Versicherungsschutz auf den Lebenspartner zu erweitern. In diesem Fall wird der Lebenspartner zusätzlich in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen.


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Tarifvarianten der Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht-Anbieter haben in den meisten Fällen drei Tarifvarianten. Es gibt unterschiedliche Angebote für Singles, Familie und Senioren. Bei den Single-Tarifen wird der versicherte Personenkreis auf den Versicherungsnehmer begrenzt. Die Leistungen der Versicherung sind dabei nicht begrenzt. Alleinerziehende Eltern sollten hierbei beachten, dass Kinder bei den meisten Tarifen nur im Familien-Tarif mitversichert sind!

Der Familie-Tarif bietet einen erweiterten Schutz, was den Personenkreis der versicherten Person betrifft. Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder sind im Familien-Tarif mitversichert. Bei Kindern besteht hierbei eine Altersgrenze. Diese ist oftmals auch abhängig von dessen Ausbildungsstatus.

Achten Sie dabei besonders auf den Leistungsbaustein „Mitversicherung von deliktsunfähigen Kindern„. Bei unter 7-Jährigen sind laut Gesetz weder Sie, noch das Kind zu Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt jedoch nur solange, wie die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Weiter gibt es einen speziellen Seniorentarif. Hierbei sind in den meisten Fällen die gleichen Personen mitversichert, wie im Familien-Tarif. Das Risiko von älteren Mitmenschen ist jedoch deutlich geringer. Dadurch gibt es oftmals einen günstigeren Versicherungsschutz. Der klassische Haftpflichtschutz gilt sogar für Haushaltshilfen oder Babysitter.

Günstige Privathaftpflichtversicherung vs. lückenlosem Schutz

Unfälle und unglückliche Ereignisse lassen sich in den meisten Fällen nicht vermeiden. Oft wird das Risiko unterschätzt. Und ein Unglück passiert leider schneller als man denkt.

In Eile trotz roter Ampel über die Straße zu laufen passiert nicht selten. Geschieht nun ein Unfall, sind sie durch die Haftpflicht geschützt. Andernfalls können bei einem solch kleinen Fauxpas schon enorme Summe auf Sie zukommen.

Oftmals sind auch Personenschäden kritische Ereignisse. Ein einfacher Fahrradunfall, bei dem Sie mit einem anderen Radler zusammenstoßen und dieser sich verletzt, kann langwierige Folgen haben.

Häufig sind auch Kinder die Verursacher großer Schäden. Sie können die Folgen ihres Handelns nicht einschätzen. Spielen mit dem Feuerzeug oder Fußballspielen auf der Straße können weitreichende Folgen haben.

Daher ist es ein großes Risiko, auf eine Haftpflichtversicherung zu verzichten. Schon eine günstige Basishaftpflicht hilft Ihnen in vielen Fällen und schützt Sie vor größeren Risiken. Eine private Haftpflichtversicherung mit Standard-Leistungen erhalten Sie schon für unter 100 Euro pro Jahr.

Weitere wichtige Leistungsbausteine

Das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der Versicherer ist sehr hoch. Dennoch gibt es wichtige Versicherungsleistungen, die als zusätzlicher Schutz empfehlenswert sind.

Zum Beispiel ist eine sogenannte Forderungsausfalldeckung als zusätzliche Leistung ein großes Plus. Hierbei werden Sie geschützt, wenn eine Person, die Sie schädigt, selbst nicht im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung ist und aufgrund seiner finanziellen Situation nicht bezahlt.

Ebenso werden solche Leistungen zunehmend interessant, die den Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen abdecken. Kleine Spielzeuge wie Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht. In einigen Privathaftpflicht-Policen sind diese sogar mitversichert. Betrieben Sie ein solches Fluggerät, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen vorab genau zu lesen. Wenn diese Luftfahrzeuge als mitversichert gelten, gibt es nicht selten Begrenzungen hinsichtlich des Gewichts oder der Antriebsart.

Auch das Thema Schlüsselverlust kann durch eine zusätzliche Leistung abgedeckt werden. Bei einem Verlust eines zentralen Hausschlüssels entstehen schnell sehr hohe Kosten, wenn zum Beispiel eine komplette Schließanlage gewechselt werden muss.

Im täglichen Leben reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Einige Besonderheiten sollten jedoch separat abgesichert sein. Hierzu zählen zum Beispiel Autos oder Motorräder. Bei diesen Fahrzeugen ist eine separate Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei Segel- oder Motorboot ist es notwendig, eine Sportboot-Haftpflicht zusätzlich abzuschließen. Sorgen Sie rund um das Thema Immobilien für Sicherheit und schließen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab.

Für weitere Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung sprechen Sie uns gerne direkt an und wir vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin bei uns in Rastatt.

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Sieglinde Schmidt

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