Autoversicherung

Autoversicherung für den optimalen Schutz Ihres Kfz

Mit der Anschaffung eines Autos sind Sie verpflichtet, den PKW zu versichern. Eine KFZ-Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Daher dürfen Sie ohne eine Haftpflichtversicherung kein Auto im öffentlichen Straßenverkehr fortbewegen.

Bei der Anmeldung Ihres Autos weisen Sie die Haftpflichtversicherung mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) nach. Diese eVB-Nummer erhalten Sie direkt von uns in Rastatt oder einfach per Mail.

Eine Haftpflichtversicherung benötigen Sie immer dann, wenn Sie mit Ihrem Auto das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten schädigen. Zum Beispiel bezahlt die Haftpflicht den Schaden an einem fremden Fahrzeug oder auch mögliche Behandlungskosten für Personen. Ebenso abgedeckt sind Vermögensschäden, bei denen kein Personen- oder Sachschaden entsteht. Eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung wird freiwillig abgeschlossen. Solche Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Leistungen der KFZ-Versicherung

Die Leistungen der KFZ-Versicherer sind verschieden. Je nach Anbieter oder Tarif gibt es unterschiedliche Pakete. Welche Leistungen Sie für welche Beiträge erhalten, erfahren Sie direkt von unseren Versicherungsspezialisten.

Folgend in Kürze die wichtigsten Unterschiede zu Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung.

KFZ-Haftpflichtversicherung als Basisversicherung

Die KFZ-Haftpflicht haftet für alle Schäden, die Sie anderen bei der Nutzung Ihres Autos zufügen. Das können Schmerzensgeld, ein Verdienstausfall oder sogar eine lebenslange Rente sein. Ebenso sind die Kosten für den Abschleppdienst und die Reparatur für das Fahrzeug des Unfallgegners versichert. Auch ein Mietwagen wird innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Allerdings prüft die Haftpflichtversicherung, ob die Forderungen des Unfallopfers berechtigt sind.

Die Mindestversicherungssumme der KFZ-Haftpflicht beträgt laut Gesetz 7,5 Millionen Euro pro Person. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro, Vermögensschäden bis 50.000 Euro versichert sein. Die Deckungssummen sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung leisten weitaus mehr

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Ihnen die Schäden an Ihrem eigenen KFZ. Außerdem ist zum Beispiel bei einem Diebstahl oder mutwilliger Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens versichert. Auch Schäden durch Marderbisse ersetzen einige Versicherer.

Die Vollkasko bezahlt sogar selbst verursachte Schäden. Zum Beispiel solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Schäden am Kfz durch Vandalismus, wie beispielsweise Beulen oder Kratzer, werden von der Vollkaskoversicherung übernommen.

Sobald Sie die KFZ-Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft. Im folgenden Jahr steigt dadurch die Versicherungsprämie. Dies gilt jedoch nicht bei Teilkaskoschäden.

Selbstbeteiligungen sind, ebenso wie in der Teilkasko, auch bei der Vollkaskoversicherung üblich. Eine Vollkaskoversicherung hat, durch Ihre umfangreichen Leistungen, eine vergleichsweise hohe Prämie. Daher lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue PKW.

Einzelfälle zu Ihren Versicherungsbedingungen erfahren Sie jederzeit gerne vor Ort in unserem Büro in Rastatt.

Beitragshöhe der KFZ-Versicherung

Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt unter anderem vom Zeitraum ab, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben. Ebenso wird der Fahrzeugtyp oder die Höhe der Selbstbeteiligung berücksichtigt. Der Beitrag kann reduziert werden, wenn der Wagen sicher in einer Garage parkt oder wenn Sie das KFZ sehr wenig nutzen. Auch Beamte erhalten zum Teil besondere Nachlässe.

Fahranfänger können dadurch sparen, dass der PKW als Zweitwagen der Eltern angemeldet ist. Der Vertrag kann später umgeschrieben werden.

Cabrio-Fahrer sparen durch die Nutzung eines Saisonkennzeichens.

Typenklassen der Autoversicherung

Das erste Kriterium der Beitragsberechnung einer KFZ-Versicherung ist der Fahrzeugtyp. Jedes Auto wird einer bestimmten Typklasse zugeordnet. Dabei spiegeln die Typklassen den Schadenverlauf der verschiedenen Kfz in den vergangenen Jahren wider. Die Prämie Ihrer Autoversicherung ist umso günstiger, je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs ist.

Des Weiteren hat auch der Wohnort Einfluss auf die Prämienhöhe der Kfz-Versicherung. Die unterschiedlichen Regionalklassen richten sich nach dem Schadenverlauf der einzelnen Zulassungsbezirke. Für die Kaskoversicherung werden beispielsweise auch lokale Besonderheiten wie die Hochwassergefahr in Rastatt, Plittersdorf oder Ottersdorf eingerechnet. Auch die Diebstahlhäufigkeit ist in den Tarifen berücksichtigt.

Die Bewertung der Typenklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Allerdings bleiben von den Änderungen etwa zwei Drittel aller Verträge unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt richtet sich auch nach Fahrerfahrung

Autofahrer, die viele Jahre unfallfrei unterwegs sind, bezahlen in der KFZ-Haftpflicht und der Kaskoversicherung deutliche niedrigere Beiträge als Fahranfänger. Ebenso sinken die Versicherungsbeiträge, wenn Sie Ihre Autoversicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen. Fahrer die viele Jahre unfallfrei unterwegs  sind, bezahlen zum Teil nur noch 20 Prozent Versicherungsprämie.

Bei den Versicherungsunternehmen gibt es unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen. Erhöhungen der Versicherungsprämie sind vermeidbar, wenn kleine Schäden einfach selbst bezahlt werden. Dies liegt daran, dass nicht die Schadenhöhe, sondern nur die Anzahl der Schäden über die Versicherungsprämie entscheidet. Viele Versicherer teilen Ihnen sogar mit, ob es sich lohnt, einen kleinen Schaden selbst zu übernehmen.

Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne jederzeit an.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung?


 

Autoversicherung: einfach Beiträge sparen

Mit einigen Tipps und unserer Unterstützung sparen Sie ganz leicht auch bei der Autoversicherung jedes Jahr ein paar Euro. Beachten Sie folgende Punkte:

Zahlungs­termin anpassen

Bezahlen Sie am besten die gesamte Jahres­rech­nung auf einmal. Dies ist wirt­schaftlicher, als in viertel- oder halb­jähr­liche Raten zu zahlen. Zum Teil sparen Sie durch diese angepasste Zahlungsweise zwischen 5 und 10 Prozent.

Weniger Kosten für den Zweitwagen

Fahranfänger verursachen deutlich öfter Unfälle, als erfahrene Fahrzeuglenker. Deshalb sind die Beitragssätze bei vielen Kfz-Haftpflichtversicherern bis zu 300 Prozent hoch. Allerdings können auch Fahranfänger bei Ihrer Autoversicherung Geld sparen.

Eine Möglichkeit ist es, das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anzumelden. Der Beitragssatz ist hierbei deutlich niedriger. Der im Lauf der Zeit erworbene Prämien-Rabatt kann später auf die eigene Versicherung umgeschrieben werden.

Eine weitere Möglichkeit sind günstige Einstiegstarife, wenn ein anderes Familienmitglied bereits ein Fahrzeug versichert hat. Zudem bieten viele Versicherungen günstige Angebote für junge Autofahrer, die bereits ein Moped, Mofa oder Kleinkraftrad versichert hatten.

Saisonkennzeichen bei der Autoversicherung nutzen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug den Jahreszeiten angepasst nutzen und dabei sparen wollen, lohnt sich ein Saisonkennzeichen. Die Kfz-Versicherung zahlen Sie nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug zugelassen ist. Wenn Sie Ihren Wagen länger als sechs Monate pro Jahr auf der Straße bewegen, wächst der Schadenfreiheitsrabatt der Police sogar weiter.

Ebenso entfällt die KFZ-Steuer während der Ruhemonate. Wenn Sie das Fahrzeug beispielsweise im Herbst abmelden, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in aller Regel erhalten. Allerdings sollten Sie den PKW innerhalb der nächsten achtzehn Monate wieder anmelden. Während diesem Zeitraum gilt bei den meisten Versicherern die beitragsfreie Ruheversicherung.

Fahrer­kreis einschränken

Wenn außer dem Halter des PKW, nur noch dessen Partner den Wagen fährt, bieten Versicherungen einen günstigeren Tarif an, als bei einem unbe­grenzten Fahrer­kreis.

Doch Vorsicht! In diesem Fall dürfen tatsächlich nur diese beiden Personen ans Steuer. Fährt eine dritte Person, die nicht beim Versicherer bekannt ist, erlischt zwar nicht der Versi­che­rungs­schutz, allerdings ist die Kfz-Versicherung dann berechtigt, ­einen Beitrags­nach­schlag zu fordern.

Wenn Sie als Kfz-Besitzer in Rastatt nach der optimalen Autoversicherung suchen, sprechen Sie uns gerne an. Wir liefern Ihnen detaillierte Informationen zu Ihrem konkreten Leistungspaket und zeigen Ihnen Optionen, welcher der für Sie am besten geeignetste Tarif ist.

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