Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung – Sorglos gesund werden

Die Krankentagegeldversicherung sichert Sie als erwerbstätige Person und Ihr Einkommen im Krankenfall ab. Erkranken Sie für eine längere Zeit, sichern Sie durch diese Vorsorgemaßnahme Ihren gewohnten Lebensstandard und Ihre Existenz. Darüber hinaus verringert das Krankentagegeld den Einkommensverlust, oder im Fall eines Selbstständigen den Einnahmeverlust. Dieser tritt automatisch bei längerer Krankheit oder während des Mutterschutzes auf.

Ihr Krankentagegeld erhalten Sie bis zu dem Zeitpunkt ausgezahlt, an dem Sie wieder arbeiten können. Der Anspruch endet auch, wenn bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Darüber hinaus gibt es keine Leistungshöchstdauer im Krankheitsfall.

Darum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll

Werden Sie für eine längere Zeit wegen einer Krankheit arbeitsunfähig oder befinden sich in den gesetzlichen Mutterschutzzeiten, erhalten Sie weniger Einkommen. Im besonders schweren Fall bekommen Sie sogar gar kein Einkommen, müssen aber Ihre laufenden Lebenshaltungskosten weiter bezahlen. Das Risiko ist besonders für Selbstständige und gut verdienende Angestellte präsent. Mit einer Krankentagegeldversicherung lässt sich dieses Risiko verringern und die entstehende Einkommenslücke schließen.

Krankentagegeld für Angestellte bzw. Arbeitnehmer

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran entsteht eine Einkommenslücke, sollten Sie weiterhin krank sein. Die Krankentagegeldversicherung greift ab der 7. Woche ein und gleicht diese Lücke aus.

Die Krankentagegeldversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Allerdings ergeben sich für eine gesetzlich versicherte Person andere Leistungsfälle, als für eine privat versicherte Person.

(Freiwillig) gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung in der 6. Woche bezahlt die gesetzliche Krankenkasse Ihnen das Krankengeld. Allerdings nur bis zu einer festgelegten Obergrenze und abzüglich des Arbeitnehmeranteils zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Demnach richtet sich die Höhe Ihres Krankengeldes nach Ihrem Einkommen. Durchschnittlich beträgt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen lediglich etwa 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Durch das zusätzliche Krankentagegeld aus Ihrer privat abgeschlossenen Versicherung schließen Sie diese Lücke.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Nach Ende der Lohnfortzahlung erhalten privat Versicherte kein Einkommen mehr. Dadurch beträgt der Verdienstausfall 100 Prozent. Aus diesem Grund ist eine Krankentagegeldversicherung für privat versicherte Personen unverzichtbar. Sie müssen diese Versicherung separat abschließen, da diese nicht automatisch in der privaten Krankenversicherung enthalten ist.

Krankentagegeld für Selbstständige

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder während des Mutterschutzes müssen Selbstständige um ihre Einkünfte fürchten. Diese Sorge lässt sich ebenfalls mit einer Krankentagegeldversicherung eliminieren. Wichtig zu beachten ist, dass Selbstständige bei vielen Versicherern das versicherte Krankentagegeld meist nach einer vereinbarten Karenzzeit von 7, 14, 21, 28 oder 42 Tagen erhalten.


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Unterschied Krankentagegeld und Krankengeld

Die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld stiften oft Verwirrung. Das Krankengeld erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass ausschließlich gesetzlich Versicherte Krankengeld erhalten. Sind Sie privat versichert, benötigen Sie einen zusätzlichen Schutz für Ihr Einkommen im Krankheitsfall. Das kann in Form einer Krankentagegeldversicherung als Zusatz erfolgen. Dieses bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Ganz egal, ob Sie sich zu Hause auskurieren oder im Krankenhaus liegen. Darüber hinaus gilt das auch während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.

Dagegen wird das Krankenhaustagegeld nur für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes gezahlt und soll zusätzliche Ausgaben während Ihrer Zeit im Krankenhaus abdecken. Wenn Sie eine Krankentagegeld- und eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie bei einem längeren Krankenhausaufenthalt beide Leistungen gleichzeitig.

Leistungsausschlüsse

Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht bei…

  • Berufsunfähigkeit
  • Betriebsunterbrechungen. Alle Informationen zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung
  • Arbeitsunfähigkeit während einer Kur
  • Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt

Das sollten Sie beachten

Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung verlangen die Versicherungsgesellschaften einen Gesundheitscheck. Ohne diesen können Sie keine Versicherung abschließen. Beantworten Sie dabei die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Wenn Sie eine bestehende Krankheit haben, wird eine Untersuchung durchgeführt, um festzustellen, ob diese Krankheit relevant ist und zu möglichem Abschluss führen kann.

Nach Versicherungsabschluss gilt eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten. Die Wartezeit von acht Monaten bezieht sich auf Leistungen wie Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Versicherungsleistungen während der Mutterschutzzeiten. Allerdings entfallen diese Wartezeiten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig werden.

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Sieglinde Schmidt

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